- Geboren 1954 in Hamburg.
- Seit 2005 Bundeskanzlerin Deutschlands
- Kriegs-Kanzlerin seit Dezember 2015, als Deutschland begann den NATO-Angriffskrieg gegen Syrien zu unterstützen.
Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2015 unter Bezugnahme auf UN-Resolution 2249 entschieden, die Angriffe einiger NATO-Staaten auf Syrien zu unterstützen - obwohl der kritische Satz in der Resolution wie folgt beginnt:
- Calls upon Member States that have the capacity to do so to take all necessary measures, in compliance with international law, in particular with the United Nations Charter, ...
Die Resolution ruft also die dazu fähigen Mitgliedsstaaten auf, „im Einklang mit internationalem Recht, insbesondere mit der UN-Charta, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ...“. Kriegstreiber betonten den Abschnitt „alle notwendigen Maßnahmen“ und übersahen geflissentlich das „im Einklang mit internationalem Recht, insbesondere mit der UN-Charta“. Die UN-Charta verbietet aber ausdrücklich den Einsatz, ja sogar die Androhung von Gewalt. Nur zwei Ausnahmen sind zulässig: Selbstverteidigung, oder wenn ein UNO-Mandat den Einsatz von Gewalt ausdrücklich erlaubt - keine dieser beiden Ausnahmen liegt hier vor.