Katja Lachmann Übersetzungen Telefon: 0911-421358 Fax: 0911-421587 e-mail: na194@fim.uni-erlangen.de
Die Übersetzung soll interessierten Menschen die Lektüre der GPL erleichtern, da gerade juristische Texte nicht für jeden leicht lesbar sind.
Keinesfalls soll diese Übersetzung die GPL im juristischen Sinne ersetzen. Sie ist auch keine von der FSF autorisierte deutsche Version der GPL.
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht gestattet.
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit - nicht auf den Preis. Durch unsere General Public Licenses haben Sie die Freiheit, Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service zu berechnen, wenn Sie möchten), den Quellcode zu erhalten oder auf Wunsch zu bekommen, die Software zu ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen zu verwenden. Die Licences bestätigen Ihnen, daß Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programmes verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch sie den Quellcode erhalten bzw. bekommen können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) wir stellen die Software unter ein Copyright und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir sicherstellen, daß jeder erfährt, daß für diese freie Software keine Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht die Reputation des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren eines freien Programmes Patente mit dem Ergebnis individuell lizensieren, daß das Programm proprietär wird. Um dies zu verhindern, haben wir klar gemacht, daß jedes Patent für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung berührt diese Lizenz nicht; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des Programmes wird nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programmes unterliegt dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen des Programms ab.
1.
Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quellcodes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist,
daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
einen Haftungsausschluß veröffentlichen. Bitte lassen Sie alle Vermerke, die
sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert;
geben Sie desweiteren allen anderen Empfängern
des Programmes zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen;
auf Ihren Wunsch dürfen Sie gegen Entgeld eine Garantie für das Programm
anbieten.
2.
Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programmes oder eines Teils davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen
derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen des
Abschnitts 1
vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle
folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte für Werke
in Anspruch zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben
wurden; vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der
Verbreitung von Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht
auf dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem
Programm basierenden Werk auf einem Speicher- oder Vertriebsmedium nicht
in den Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3.
Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk wie in
Abschnitt 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen
von Abschnitt 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten - vorausgesetzt, daß Sie dabei
eine der folgenden Serviceleistungen erbringen:
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programmes oder des Objectcodes
erfolgt, indem der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
gewährt wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch
wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, die Quellen zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.
4.
Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren
oder verbreiten, sofern es durch dieser Lizenz nicht ausdrücklich gestattet
ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung,
Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist
nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser
Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder
Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese
die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das
Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten.
Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz
nicht anerkennen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes
Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis
mit dieser Lizenz und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines darauf
basierenden Werks.
6.
Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes
Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen
Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu verändern. Sie dürfen
keine weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen
Rechte des Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich,
die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bestimmungen
in dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, das Programm unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz
und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann können
Sie als Folge das Programm überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel
ein Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programmes durch
diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten
haben, dann besteht der einzige Weg, das Patent und diese Lizenz zu befolgen,
darin, ganz auf die Verbreitung des Programmes zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder unter
bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll
dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnittes ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit
solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Abschnitt hat einzig den
Zweck, die Integrität des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen,
das durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute
haben großzügige Beiträge zum weiten Bereich der mit diesem System verbreiteten
Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet;
es liegt am Autor/Geber zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung
keinen Einfluß.
Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, deutlich klar zu machen, was als Konsequenz aus
dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8.
Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung
der Verbreitung angeben, indem diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß
die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschränkung, als wäre sie in diesem Text niedergeschrieben.
9.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder
neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können
aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version der Lizenz hat eine eindeutig unterschiedliche Versionsnummer. Wenn
das Programm angibt, welcher Version und "any later version" es unterliegt, so
haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen dieser Version
zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der
Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je
von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10.
Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind,
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software,
die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie
an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck manchmal
Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden folgenden Zielen geleitet:
dem Erhalten des freien Status von allen abgeleiteten Arbeiten unserer
freien Software und der Förderung der Verbreitung und Nutzung von Software
generell.
12. In keinem Fall, außer durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das
Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenüber
für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich jeglicher genereller,
spezieller, zufälliger oder Folgeschäden, die aus der Benutzung des
Programmes oder der Unbenutzbarkeit des Programmes folgen (einschließlich,
aber nicht beschränkt auf, Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von
Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder
einen Fehler des Programms, mit irgeneinem anderen Programm
zusammenzuarbeiten),
selbst wenn ein Copyright-Inhaber oder Dritter über die
Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, daß es vom größtmöglichen
Nutzen für die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten,
indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter diesen
Bestimmungen weiterverbreiten und verändern kann.
Um dies zu erreichen, fügen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem Programm
hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu
stellen, um den Gewährleistungsausschluß möglichst deutlich darzustellen;
außerdem sollte jede Datei mindestens eine "Copyright"-Zeile besitzen
sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollständige Lizenz gefunden
werden kann.
This program is free software; you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or
(at your option) any later version.
This program is distributed in the hope that it will be useful,
but WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the
GNU General Public License for more details.
You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, daß es nach dem Start
einen kurzen Vermerk ausgibt:
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer
arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht für das
Programm unterschreiben lassen. Hier ist ein Beispiel mit geänderten Namen:
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet
sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und eigenständige
Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich diese Lizenz
und ihre Bedingungen nicht auf diese Abschnitte, wenn sie als eigenständige
Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als
Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem Programm basierendes Werk
darstellt, dann muß die Verbreitung des Ganzen nach den Bedingungen dieser
Lizenz erfolgen. Hierbei werden die Rechte weiterer Lizenznehmer auf die
Gesamtheit ausgedehnt, und damit auf jeden einzelnen Teil -
unabhängig von der Person des Verfassers.
Unter Quellcode eines Werkes wird die Form des Werkes verstanden,
die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares
Programm bedeutet der Quellcode: Der Quellcode aller Module, die das
Programm beinhaltet, zusätzlich alle zugehörigen Schnittstellen-Definitions-
Dateien, sowie die Skripte, die die Kompilierung und Installation
des ausführbaren Programmes kontrollieren. Als besondere Ausnahme jedoch
muß der verteilte Quellcode nicht enthalten, was normalerweise (entweder
als Quellcode oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm
läuft - es sei denn, diese Komponente gehört zum ausführbaren Programm.KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11.
Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei
Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sofern nicht anderweitig schriftlich bestätigt,
stellen die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfügung,
"wie es ist", ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch
implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf, die Tauglichkeit und
Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich
Qualität und Leistungsfähigkeit des Programmes liegt bei Ihnen. Sollte das
Programm fehlerhaft sein, übernehmen Sie die Kosten für notwendigen Service,
Reparatur oder Korrektur.ENDE DER BEDINGUNGEN
Anhang: Wie wenden Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme an
eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung.
Copyright (C) 19yy Name des Autors.
Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind.
Gnomovision version 69, Copyright (C) 19yy name of author
Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type "show w".
This is free software, and you are welcome to redistribute it
under certain conditions; type "show c" for details.
Die hypothetischen Kommandos "show w" und "show c" sollten die entsprechenden
Teile der GPL anzeigen. Natürlich können die von Ihnen verwendeten Kommandos
anders heißen als "show w" und "show c"; es könnten auch einfach Mausklicks
sein - was immer am besten in Ihr Programm paßt.
Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
"Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
signature of Ty Coon , 1 April 1989
Ty Coon, President of Vice
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programmes in
proprietäre Programme. Ist Ihr Programm eine Bibliotheksfunktion, so kann
es sinnvoller sein, das Binden proprietärer Programme mit dieser Bibliothek
zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General
Public License anstelle dieser Lizenz verwenden.